Alle Mitglieder des Bogensportclub Dülmen e.V. haben die nachfolgenden Sicherheitsregeln des Vereins sowie die Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen des Deutschen Schützenbundes zu beachten; sie werden jedem neuen Vereinsmitglied zusammen mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt. Verstöße gegen diese Regeln können den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen des Deutschen Schützenbundes: Link
Sicherheitsregeln des BSC Dülmen:
1. Niemand darf Ausrüstungsgegenstände eines anderen Bogenschützen ohne seine Erlaubnis berühren oder verwenden.
2. Es darf nur auf bogensporttypische Ziele wie Scheiben oder 3D-Tiere gezielt und geschossen werden.
Unabhängig von der Aufsicht muss sich jeder Bogenschütze davon überzeugen, dass die Schießbahn sowie der Hintergrund des Ziels frei von Menschen, Tieren oder Fremdeigentum sind, bevor er schießt.
Da auch Abpraller möglich sind, ist auch immer auf einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand zu achten.
3. Es darf keinerlei beschädigtes Material wie rissige Wurfarme, beschädigte Nocken, teilgerissene Sehnen / Kabel oder angebrochene bzw. knirschende Pfeile zum Schießen verwendet werden.
Nach Fehlschüssen (z.B. gegen Scheibenständer oder andere harte Gegenstände) sind sofort die Pfeile sorgfältig auf mögliche Beschädigungen zu prüfen.
4. Beim Schießen in der Gruppe wird entweder nacheinander geschossen oder aus einer Schützenreihe, die auf der Schießlinie steht. Die Bogenschützen der Schützenreihe halten einen seitlichen Abstand von mindestens einer Armlänge und hantieren mit ihren Bögen so, dass sie benachbarte Schützen weder irritieren noch anstoßen.
5. Ein Bogenschütze darf seinen Bogen nur ausziehen, wenn er auf der Schießlinie steht - auch wenn er keinen Pfeil aufgelegt hat.
Bogenschützen dürfen den Bogen erst heben, wenn das Zeichen zum Beginn des Schießens gegeben worden ist.
Hat ein Bogenschütze seine Pfeile abgeschossen, so muss er an die Wartelinie zurücktreten, bis das Zeichen zum Ziehen der Pfeile gegeben wird.
6. Kinder / Jugendliche dürfen nur im Beisein eines volljährigen Vereinsmitglieds oder in Begleitung Erwachsener schiessen. Gastschützen und Interessenten dürfen nur im Beisein eines volljährigen Vereinsmitglieds schießen, das in diesen Fällen die Verantwortung trägt.
7. Beim Ziehen der Pfeile an einer Scheibe ziehen ein oder zwei Schützen nebeneinander, während die anderen sich seitlich oder ausreichend weit hinter dem/den Ziehenden aufhalten.
8. Bei zwei oder mehr Bogenschützen muss ein erfahrener erwachsener Bogensportler die Schießaufsicht übernehmen; sofern dieser nicht vollständig oder für längere Zeit vom Schießen freigestellt ist, erfolgt die Aufsicht nach dem Rotationsprinzip, d.h. ein erwachsener Bogenschütze setzt für eine Passe aus. Die Aufsichtführenden tragen sich in die entsprechenden Listen ein.
9. Mitgebrachte Gegenstände jedweder Art dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden.
10. Das Schiessen in alkoholisiertem Zustand oder unter sonstigem Drogeneinfluss ist untersagt.
11. Die Scheibenständer dürfen nicht als Turn-/Klettergeräte (auch nicht beim Pfeileziehen) oder für andere Spielarten (z.B. Versteckenspielen) benutzt werden.
12. Bei mitgebrachten Tieren hat der Halter sicher zu stellen, dass die Tiere weder die Schützen stören noch während des Schießens in den Schießbereich laufen.
13. Jedes Vereinsmitglied hat entdeckte Sicherheitsmängel und Verletzungsrisiken unverzüglich an Trainer, Übungsleiter oder Gerätewarte zu melden und erforderlichenfalls sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Beschlossen durch den Vorstand im Nov. 2015
Die Sicherheitsregeln des BSC Dülmen e.V. können Sie auch herunterladen: Sicherheitsregeln für den BSC Dülmen e.V.